Heizkostenzuschuss: Antrag wieder möglich

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

heizung

Der einmalige Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in Höhe von € 140,- wurde vom Land NÖ beschlossen. Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss im Gemeindeamt beantragt werden.

Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass

  • Anträge bis spätestens 30. März 2021 bei der Gemeinde gestellt werden können und
  • diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.
  • Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.


ERLÄUTERUNGEN_zu_den_Richtlinien_PAG_2020_1.12.2020.pdf (0.29 MB)

NÖ_Heizkostenzuschuss_2020_-_Richtlinien_inkl._DSGVO.doc_30.10.2020.pdf (0.02 MB)

03.12.2020

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