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Obergrenze für Rezeptgebühren hilft über 70 000 Menschen, die bei der NÖ Gebietskrankenkasse versichert sind
Seit fünf Jahren gibt es bei den Krankenkassen eine Obergrenze für Rezeptgebühren, kurz REGO. REGO bedeutet, dass nicht mehr als zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt werden sollen. Die Befreiung von der Rezeptgebühr erfolgt automatisch: Sobald der individuelle Grenzbetrag überschritten ist, wird dem Arzt, der ein Medikament verschreibt, über das e-card-System die Befreiung angezeigt. REGO soll insbesondere einkommensschwächere Pensionisten und chronisch kranke Menschen finanziell entlasten – und laut einem aktuellen Bericht der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) tut sie das auch! Im Vorjahr waren bei der NÖGKK 70 417 Personen auf Grund der REGO von der Rezeptgebühr befreit. Das brachte diesen niederösterreichischen Haushalten eine Ersparnis von 14,5 Millionen Euro. Insgesamt wurden mehr als 2,8 Millionen REGO-befreite Medikamentenverordnungen in den Apotheken abgegeben.
Rezeptgebühr kann teuer werden
Obmann Gerhard Hutter von der NÖGKK: „Derzeit zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikament in der Apotheke eine Rezeptgebühr von 5,15 Euro. 5,15 Euro pro Medikamentenpackung können für chronisch und mehrfach erkrankte Personen teuer werden. Damit Medikamente nicht zur Kostenfalle werden, gibt es neben der Rezeptgebühren-Obergrenze weitere Möglichkeiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein.“
Automatische Befreiung
Laut Gesetz sind bestimmte Personengruppen automatisch von der Rezeptgebühr ausgenommen. Dazu zählen u. a. Ausgleichszulagenbezieher, Zivildiener oder Personen, die auf Grund von Bestimmungen im Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz oder Opferfürsorgegesetz der NÖGKK zugeteilt sind.
Befreiung mit Antrag
Bestimmte Personengruppen können eine Rezeptgebührenbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Dazu gehören:
Das Einkommen darf für Alleinstehende 814,82 Euro netto pro Monat, für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften 1.221,68 Euro nicht übersteigen.
Das monatliche Nettoeinkommen darf 937,04 Euro für Alleinstehende und 1.404,93 Euro für Ehepaare/Lebensgemeinschaften nicht übersteigen. Das Einkommen von im Familienverband des Versicherten lebenden Personen wird berücksichtigt. Die chronischen Krankheiten oder Gebrechen sind durch ärztliche Bestätigung am Antragsformular nachzuweisen.
Den Antrag samt Informationsblatt gibt es in jedem Service-Center der NÖGKK sowie auf der Homepage www.noegkk.at. Tipps bekommt man auch bei der Telefon-Serviceline der NÖGKK unter der Nummer 050899-6100.
Aus Datenschutzgründen erkennt der behandelnde Arzt in der Ordination beim Stecken der e-card nicht, warum der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist. Der Behandler sieht lediglich eine Befreiung, die er dann am Kassenrezept vermerkt.
NÖGKK fördert Kariesprophylaxe Über 50 % der Kindergarten- und Volksschulkinder bereits kariesfrei
Karies ist noch immer die am weitesten verbreitete Zivilisationskrankheit - gerade in diesem Bereich spielt gezielte Vorbeugung im Kindesalter eine große Rolle. Deshalb gibt es die Karies-Prophylaxe-Aktion „Apollonia 2020“ - ein gemeinsames Projekt der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK), der NÖ Zahnärztekammer und des Landes NÖ.
NÖGKK-Service-Center-Leiter Andreas Marzi besuchte vor kurzem den Kindergarten Sonnenschein in Pöchlarn und überzeugte sich vor Ort vom Apollonia-Programm. „Die Zahngesundheitserzieherinnen vermitteln den Kindern spielerisch, wie wichtig Mundhygiene ist. Mit positiven Auswirkungen: Über 50 Prozent der Kindergarten- und Volksschulkinder sind bereits kariesfrei.“ Ziel von Apollonia: bis zum Jahr 2020 soll die Kariesfreiheit auf 80 Prozent ansteigen.
NÖGKK-Service-Center Pöchlarn 3380 Pöchlarn, Regensburger Str. 21 E-Mail poechlarn@noegkk.at Versichertenservice: Tel.: 050899/6100
Informationen: Telefon: 050899-6100 (für Versicherte) Telefon: 050899-7100 (für Dienstgeber) Internet: www.noegkk.at
Das SoleAerium ist ab 1. Mai wieder geöffnet! Saisonkarten gibt's am Gemeindeamt.