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Förderungen für die Landwirtschaft und sonstige Förderungen im ländlichen Raum
1) künstliche Besamung der Rinder: Die Gemeinde gewährt für jede künstliche Besamung eines Rindes einen Zuschuss von € 10,50 (LGBl. 6300-0, § 39, Abs. 1).Gemeinderatsbeschluss vom 21. April 2016
2) künstliche Besamung der Schweine: Die Gemeinde gewährt für die künstliche Besamung der Schweine € 4,00. Die jährliche Fördergrenze pro Betrieb beträgt € 560,00. Gemeinderatsbeschluss vom 21. April 2016
3) Förderung für Ankauf Zuchteber und Zuchtstier: Förderung für Zuchteber 25 % vom Kaufpreis, maximal jedoch € 727,00 Förderung für Zuchtstiere 25 % vom Kaufpreis, maximal jedoch € 2.180,00 ansonsten gesonderter Gemeinderatsbeschluss. Gemeinderatsbeschluss vom 18. April 1986
4) Errichtung von Haus- und Hofzufahrten: die ersten 20 lfm. Selbstbehalt, 40 % Interessent, 60 % Gemeindeanteil. Gemeinderatsbeschluss vom 4. Dezember 2015
5) Errichtung von Güterwegen: – Neuerrichtung: 35% Land NÖ, 20% Interessent, Rest (45%) Gemeinde– Instandhaltung: 35% Land NÖ, 10% Interessent, Rest (55%) GemeindeGemeinderatsbeschluss vom 25. Juni 2020
Sonstige Förderungen im ländlichen Raum:
1) Erdverkabelung EVN und Post: Werden im ländlichen Raum Kabellegungsarbeiten durchgeführt, so bezahlt die Gemeinde bis maximal 25 % der Grabungsarbeiten.
Bürger-Info März 2024Mehr...
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